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1.000 Euro Sonderförderung

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Sport für Geflüchtete aus der Ukraine

Im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ ist es Vereinen landesweit nun möglich bis zu 1.000,00 € für Einzelmaßnahmen oder Mikroprojekte zur Unterstützung und Integrationsförderung im Sport für Geflüchtete aus der Ukraine zu beantragen.
 
Förderfähig sind Maßnahmen, die unter die folgenden drei Oberkategorien fallen:
 
- Schaffung neuer bzw. gezielte Öffnung bestehender regelmäßiger sportlicher und/oder geselliger Angebote für Geflüchtete
- Organisation und Durchführung einmaliger sportlicher und/oder geselliger Veranstaltungen mit Geflüchteten
- Schaffung weiterer über den Sport hinaus gehender Unterstützungsmöglichkeiten für Geflüchtete   
 
Bei den Maßnahmen entlang dieser drei Oberkategorien sind Honorarausgaben und weitere Sachkosten unter Beachtung der Förderbedingungen förderfähig.
 
Die Förderbedingungen, den Antrag und alle weiteren Informationen finden Interessierte hier.

Die eingehenden Anträge werden nach erfolgter Prüfung auf Förderfähigkeit nach dem Windhundprinzip bewilligt.

Für Rückfragen und Anmerkungen ist folgende Mailadresse beim LSB NRW eigens eingerichtet: Sport.Fluechtlinge@lsb.nrw

Zusätzlich dazu stellt das Kinderhilfswerk in Kooperation mit der dsj einen Sonderfonds „Ankommen im Sport“ bereit. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Antrag auf Gewährung einer Förderung
Förderbedingungen "Sonderförderung Sport für Geflüchtete aus der Ukarine" 2022

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Foto: LSB NRW/Andrea Bowinkelmann