Meldungen Behindertensport

Ergänzung zu den Sonderregelungen der Jugend

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Information des Deutschen Judo-Bundes

Für die Jugend U 18 und darunter gelten die Wettkampfregeln der IJF, erweitert durch die Sonderregeln der Jugend. Die bestehenden Sonderregeln werden für die Altersklassen U 15 und darunter wie folgt ergänzt:

Es gibt nur drei Bestrafungen. Bestrafungen können den Kampf nicht entscheiden, außer bei 3 x Shido = Hansoku-make oder direktem Hansoku-make. Der Griff um den Nacken, das Aufsetzen auf den Knien beim Wurf und Abtauchtechniken werden beim ersten Mal belehrt und erst beim zweiten Mal bestraft (technische Vergehen). Alle anderen Vergehen werden sofort bestraft (taktische Vergehen).

Bei den Altersklassen unter U 15 (U 13/U 10) zählt Tani-otoshi oder ähnliche Kontertechniken nach hinten ebenfalls als technisches Vergehen.

Unter der Altersklasse U 15 (Ausnahme Jugendpokal) wird das Schließen der Beine beim Sankaku-gatame mit Mate unterbrochen.

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