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Maßnahmen von Athletinnen und Athleten des NWJV in Risikogebieten im Ausland

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NWJV-Info (Update 21.09.2021)

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass aus Fürsorge für alle beteilgten Sportlerinnen und Sportler bei Maßnahmen (Wettkämpfe, Lehrgänge, Trainingscamps) von NWJV-Athletinnen und -Athleten in Risikogebieten im Ausland derzeit folgende Regelungen für die anschließende Teilnahme am Stützpunkttraining gelten:

- Nach einer Auslandsmaßnahme in Risikogebieten ist für die Teilnahme am Stützpunkttraining des NWJV ein negativer PCR-Test vorzulegen. An den ersten drei Tagen nach der Maßnahme ist die Teilnahme am Stützpunkttraining nicht erlaubt.

- Wird kein negativer PCR-Test vorgelegt, werden die betroffenen Sportlerinnen und Sportler für zwei Wochen für die Teilnahme am Stützpunkttraining gesperrt.

Ausgenommen hiervon sind Nominierungen durch den Deutschen Judo-Bund (DJB).

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