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Prozedere für den Landesentscheid zum Deutschen Jugendpokal U 16

Erstellt von Erikl Goertz | |   Startseite

Meldungen bis zum 23.05.2016

1. Beim Landesentscheid wird nach den Bestimmungen des DJB gekämpft, d.h. keine Fremdstarter und Kampfgemeinschaften nur im weiblichen Bereich (wie zur Bezirksliga gemeldet).

2. Die ersten Vier jeder Bezirksliga U 16 qualifizieren sich für den Landesentscheid am 29.05.2016 in Wickede und müssen nach Abschluss der Liga ihre Mannschaft umgehend beim Verbandsjugendleiter melden.

3. Verzichtet einer der vier Erstplatzierten auf seinen Startplatz, kann der nächstplatzierte Verein nachrücken.

4. Vereine, die in der Bezirksliga ohne Fremdstarter gekämpft haben, können ihre Mannschaft ebenfalls zum Landesfinale melden.

5. Hat ein Verein ohne Fremdstarter Platz 1-4 in der Bezirksliga belegt, so kann dort auch der nächstplatzierte Verein nachrücken.

6. Aus dem Bezirk Detmold können bis zu vier Vereine (jeweils weiblich und männlich) am Landesfinale teilnehmen (TV Salzkotten + Meldung nach Eingang).  Bei den Bezirken Münster und Köln (weiblich, jeweils drei Ligavereine) kann sich noch jeweils ein vierter Verein melden (nach Eingang).


Auschreibung Landesentscheid Deutscher Jugendpokal
Informationen zum Deutschen Jugendpokal auf der Internetseite des DJB

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