Hinweis zur Umsetzung der neuen Graduierungsordnung

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Übergangsfrist bis 31.12.2024

Der NWJV hat auf der DJB-Mitgliederversammlung am 28.10.2023 in Absprache mit dem NWDK der „neuen“ Graduierungsordnung für Kyu- und Dan-Grade zugestimmt. Damit ist diese gemäß der DJB-Satzung für alle Landesverbände seitdem bindend und folglich auch in NRW umzusetzen.

Wer noch nach den alten Dan-Prüfungsinhalten die Prüfung ablegen möchte, der kann bis 31.12.2024 die Übergangsfrist in Anspruch nehmen, ansonsten gelten ab sofort die neuen Anforderungsinhalte für Kyu- und Dan-Grade.

Zur Implementierung der Graduierungsordnung und deren Anforderungsinhalte wurde eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern von NWJV und NWDK eingerichtet.

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