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Verlängerung von Trainer C-Lizenzen

Erstellt von Angela Andree | |   Qualifizierung

Teilnahme an Lehrgängen und Aktionstagen

Auch die Verlängerung von Trainerlizenzen wird durch das Coronavirus beeinflusst. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat daher auf die verschiedenen Anforderungen der Sportverbände reagiert und eine flexible Ausnahmelösung erarbeitet.

Dazu DJB-Ausbildungsleiter Ralf Lippmann: „Aufgrund der aktuellen Lage ist es häufig nicht möglich Trainerlizenzen, die in diesem Jahr ablaufen, regelgerecht zu verlängern. Deshalb folgt der Deutsche Judo-Bund (DJB) den Beschlüssen der Bildungsverantwortlichen im DOSB. Trainerlizenzen, die in diesem Jahr ablaufen, werden bei Bedarf auch ohne Fortbildung um ein Jahr verlängert. Dies gilt für alle Lizenzstufen von C-A, sowohl Breiten- als auch Leistungssport.

Das bedeutet, dass die Ausbildungsträger bei Bedarf …

• DOSB-Lizenzen, die bis 31. Dezember 2020 ungültig werden, auch ohne absolvierte Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem Tag des letzten Gültigkeitstages und ebenso
• die Ausbildungsdauer von DOSB-Lizenzausbildungen, die aufgrund der Coronakrise nicht stattfinden können, um ein Jahr und damit auf maximal drei Jahre verlängern können.“

Da die Lizenzen der ersten Stufe in den Landesfachverbänden verwaltet werden, wird der DJB diese anweisen, den Beschluss umzusetzen und darüber hinaus in Einzelfällen großzügig mit dieser Regelung umzugehen. Lizenzen der zweiten und dritten Stufe, also B- und A-Lizenzen, werden direkt über DJB-Ausbildungsleiter Ralf Lippmann (rlippmann@judobund.de) verlängert.

Verlängerung der Trainer C-Lizenzen mit Ablauf des Gültigkeitsdatums zum 31.12.2020:

- Wenn Lizenzinhaber innerhalb des Gültigkeitszeitraums keine Verlängerungslehrgänge absolviert haben, wird der NWJV die Trainer C-Lizenzen um ein zusätzliches Jahr ab dem Tag des letzten Gültigkeitstages verlängern. Bitte schicken Sie dazu die erste und letzte Seite des Judo-Passes (Personaldaten und Gültigkeit des Judo-Passes) per E-Mail an Angela Andree (angela.andree@nwjv.de).
- Wenn Lizenzinhaber innerhalb des Gültigkeitszeitraums die 15 Lerneinheiten bereits absolviert haben, wird die Lizenz wie üblich tagesgenau um maximal vier Jahre verlängert. Bitte schicken Sie dazu ebenfalls die erste und letzte Seite des Judo-Passes sowie die Nachweise per E-Mail an Angela Andree (angela.andree@nwjv.de).

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den NWJV, Angela Andree, Tel.: 0203 7381-627 oder per Email: angela.andree@nwjv.de.


Teilnahme an Lehrgängen und Aktionstagen

Der NWJV bietet in diesem Jahr noch die unter dem Qualifizierungsbereich veröffentlichten Lehrgänge an (siehe: https://www.nwjv.de/qualifizierung/lehrgaenge/). Voraussetzung ist natürlich auch hier die Einhaltung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Vorgaben durch die Kommunen. Die Teilnehmerzahl ist aktuell auf 28 Teilnehmer und zwei Referenten beschränkt. Eine Anmeldung ist bei allen Lehrgängen zwingend notwendig (siehe: https://www.nwjv.de/qualifizierung/lehrgaenge/anmeldung/).

Aktionstage:
- Der Deutsche Judo-Bund lädt am 1.11.2020 zu einem bundesoffenen Aktionstag zum Thema „Taiso“ in die Sportschule Hennef ein (Ausschreibung und Anmeldemöglichkeit folgen über den DJB).
- Der Nordrhein-Westfälische Judo-Verband lädt am 7.11.2020 zu einem landesweiten Aktionstag „Länger jung bleiben durch JUDO!“ ein (Ausschreibung und Anmeldemöglichkeit folgen über den NWJV).

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den NWJV, Angela Andree, Tel.: 0203 7381-627 oder per E-Mail: angela.andree@nwjv.de.

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