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Neue Wettkampfregeln im Jugendbereich

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Sonderregelungen U 10, U 13, U 15

In Absprache mit der Bundesjugendleitung, dem Präsidium und der Kampfrichterkommission gelten ab sofort folgende Regelungen im Bereich des Deutschen Judo-Bundes (DJB), die vom NWJV für die Altersklassen U 10, U 13 und U 15 übernommen werden:

Für die Altersklassen U 10, U 13 und U 15 treten probeweise die folgenden Regelungen in Kraft:

- Es gibt nur noch zwei positive Wertungen, Ippon und Wazaari
- Wazaari-Wertungen werden nicht mehr addiert, d.h. man kann beliebig viele Wazaari erreichen
- Alles was bisher Yuko und Wazaari war, wird mit Wazaari bewertet

Im Bereich der Bestrafungen (hier: Anzahl der Shidos) kommt es zu keinen Änderungen, d.h. es wird wie in 2016 mit bis zu vier Shidos bestraft (Strafen können auch in der regulären Kampfzeit kampfentscheidend sein!).

Mit Blick auf die Gesundheit bzw. Verletzungsgefährdung der Sportler wird, wie schon beim „Diving“ üblich, ab 2017 auch bei der „Kopfbrücke“ ein direkter Hansoku-make ausgesprochen, der zum sofortigen Wettkampfausschluss führt.

Altersklasse U 18

In der Altersklasse U 18 werden die Testregeln der IJF vollständig übernommen. Aufgrund der neuen IJF-Regel wird die Bestrafung auf DJB-Ebene im Fall des „Diving“ und der „Kopfbrücke“ wie folgt angepasst:

Kommt es zum „Diving“ oder zu einer „Kopfbrücke“ wird sofort ein direkter Hansokumake ausgesprochen, dem in der Altersklasse U 18 aber KEIN Wettkampfausschluss folgt.


Nach den Weltmeisterschaften im August 2017 wird die IJF entscheiden, wie die zukünftigen Regeln aussehen sollen und der DJB wird dann zeitnah auf Basis der gemachten Erfahrungen entscheiden, in welchem Umfang die neuen Regeln zu übernehmen sind.

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