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Coronaschutzverordnung wird bis zum 31. August verlängert

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Beschlüsse der Landesregierung / Update 17.08.

Das Landeskabinett verlängert heute die Corona-Schutzverordnung zunächst bis 31. August: „Es wird keine weiteren Öffnungen geben. Wir müssen vorsichtig bleiben und achtsam sein“, so Ministerpräsident Armin Laschet.

(Quelle: Twitter, Staatskanzlei NRW)

Damit bleibt die Personenbegrenzung beim Kontaktsport sowohl in der Halle wie auch im Freien bei 30 Personen.

Hinweis: In die Höchstzahl von 30 müssen auch Trainer/Übungsleiter etc. eingerechnet werden, die mit den Aktiven in Kontakt kommen.

BITTE BEACHTEN SIE:

Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gibt den rechtlichen Rahmen vor.

Aufgrund regionaler oder lokaler Besonderheiten sind die Kreise und kreisfreien Städte ermächtigt, weitergehende Beschränkungen zu erlassen (vgl. § 16 Satz 2 CoronaSchVO NRW). Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den Behörden vor Ort, welche Voraussetzungen für Ihren Sportbetrieb gelten.

Aktuelle Informationen:

Coronaschutzverordnung (in der ab 14. August 2020 gültigen Fassung)
Orientierungshilfe des Landessportbundes NRW

Landesregierung NRW
Landessportbund NRW

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