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Endspurt für die LSB-Bestandserhebung 2022
Abgabefrist 03.03.2022
Vereine, die noch nicht die Daten zur Bestandserhebung online an den Landessportbund NRW gemeldet haben, sollten sich beeilen. Denn die Abgabefrist läuft am 3. März 2022 aus. Bitte beachten Sie, dass die fristgerechte Meldung der Bestandsdaten auch eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen des Landessportbundes NRW (z. B. Förderung der Übungsarbeit) ist.
Alle Informationen zur Bestandserhebung 2022 an den LSB
Bestandserhebung an den NWJV
Alle Vereine, die noch keine Bestandserhebung an den NWJV für 2022 abgegeben haben, können ab dem 01.03.2022 nicht mehr mit ihren Sportlerinnen und Sportlern am Sportverkehr (Kyu-Prüfungen, Wettkämpfe, Stützpunkttraining, Lehrgänge, etc.) teilnehmen. Ab dem 01.03.2022 ist eine Teilnahme nur mit der aktuellen Beitragsmarke von 2022 im Judopass möglich.
Bitte auch beachten, dass bei der Zusendung von Judopässen an die NWJV-Geschäftsstelle (Startrechtwechsel, Änderung von Personendaten, Verlängerung von Trainerlizenzen) eine Bearbeitung nur erfolgen kann, wenn die Beitragsmarke von 2022 im Judopass eingeklebt ist.
Informationen zur Bestandserhebung 2022 an den NWJV
Verlängerung der Mitgliedschaft im DJB-Judo-Portal
Vereine, die noch nicht ihre Mitgliedschaft im Judo-Portal des DJB verlängert haben, sollten dies umgehend nachholen. Läuft die Mitgliedschaft zum 28.02.2022 ab, ist es danach nicht mehr möglich über das Portal Judopässe zu bestellen, Wettkampflizenzen zu beantragen oder zu verlängern und Teilnehmer zu überregionalen Wettkämpfen zu melden.