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Endspurt für die LSB-Bestandserhebung 2022

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Abgabefrist 03.03.2022

Vereine, die noch nicht die Daten zur Bestandserhebung online an den Landessportbund NRW gemeldet haben, sollten sich beeilen. Denn die Abgabefrist läuft am 3. März 2022 aus. Bitte beachten Sie, dass die fristgerechte Meldung der Bestandsdaten auch eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen des Landessportbundes NRW (z. B. Förderung der Übungsarbeit) ist.

Alle Informationen zur Bestandserhebung 2022 an den LSB

 

Bestandserhebung an den NWJV

Alle Vereine, die noch keine Bestandserhebung an den NWJV für 2022 abgegeben haben, können ab dem 01.03.2022 nicht mehr mit ihren Sportlerinnen und Sportlern am Sportverkehr (Kyu-Prüfungen, Wettkämpfe, Stützpunkttraining, Lehrgänge, etc.) teilnehmen. Ab dem 01.03.2022 ist eine Teilnahme nur mit der aktuellen Beitragsmarke von 2022 im Judopass möglich.

Bitte auch beachten, dass bei der Zusendung von Judopässen an die NWJV-Geschäftsstelle (Startrechtwechsel, Änderung von Personendaten, Verlängerung von Trainerlizenzen) eine Bearbeitung nur erfolgen kann, wenn die Beitragsmarke von 2022 im Judopass eingeklebt ist.

Informationen zur Bestandserhebung 2022 an den NWJV

 

Verlängerung der Mitgliedschaft im DJB-Judo-Portal

Vereine, die noch nicht ihre Mitgliedschaft im Judo-Portal des DJB verlängert haben, sollten dies umgehend nachholen. Läuft die Mitgliedschaft zum 28.02.2022 ab, ist es danach nicht mehr möglich über das Portal Judopässe zu bestellen, Wettkampflizenzen zu beantragen oder zu verlängern und Teilnehmer zu überregionalen Wettkämpfen zu melden.

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