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Hausrecht bei NWJV-Wettkampfveranstaltungen

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Mitteilung des NWJV-Präsidiums

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Hausrecht bei NWJV-Wettkampfveranstaltungen immer bei der Wettkampfleitung (Sportliche Leitung und Kampfrichterleitung) liegt.

Die Wettkampfleitung kann bei Verstößen gegen die Satzungen und Ordnungen des NWJV sowie bei berechtigten Gründen ein Hausverbot aussprechen.

Präsidium NWJV

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