Rechte- und Schutzkonzept

Das Landeskinderschutzgesetz fordert von allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten. Dies betrifft auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit, wodurch alle Mitgliedsorganisationen des LSB und Vereine, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes fallen.

Auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) erkennt die Bedeutung von Schutzkonzepten an und hat dies in seiner Mitgliederversammlung vom 03.12.2022 in der Resolution Zukunftsplan Safe Sport festgestellt.

Die Relevanz und Wichtigkeit des Themas für den Sport wurden durch Beschlüsse auf der Mitgliederversammlung des Landessportbundes im Februar 2023 und auf dem Jugendtag der Sportjugend im November 2022 nochmals bekräftigt. Um den Vorschriften des Landeskinderschutzgesetzes frühzeitig Rechnung zu tragen, müssen alle Mitgliedsorganisationen des LSB NRW bis zum 31.12.2024 bestimmte Kriterien nachweisen:

  • Positionierung und Verankerung (Beschluss des Präsidiums/ Jugend)
  • Durchführung einer organisationsspezifischen Risikoanalyse
  • Beschluss und Benennung von mindestens einer Ansprechperson
  • Eignung von Mitarbeitenden (Einsichtnahme in das Erweiterte Führungszeugnis/ Unterzeichnung des Ehrenkodex)

Diese Frist gilt nicht für Sportvereine, mit Ausnahme der Vereine, die Weiterleitungsempfänger von KJFP-Mitteln sind (Frist: 31.12.2024). Für FSJ- oder BFD-Einsatzstellen gilt der Nachweis der genannten Kriterien bis zum Bildungsjahr 2026/27.

Mit dieser Positionierung setzen sich der Landessportbund NRW und seine Sportjugend zum Landeskinderschutzgesetz vom Mai 2022, auch wenn gesetzlich noch keine Ausführungsbestimmungen mit entsprechenden Mindeststandards, Qualitätsmerkmalen oder Fristen vorliegen.