Endspurt für die Bestandserhebung 2021

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Meldefrist endet am 28. Februar

Vereine, die noch nicht die Daten zur Bestandserhebung online an den Landessportbund NRW gemeldet haben, sollten sich beeilen. Denn die Abgabefrist läuft am 28. Februar 2021 aus. Bitte beachten Sie, dass die fristgerechte Meldung der Bestandsdaten auch eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen des Landessportbundes NRW (z.B. Förderung der Übungsarbeit) ist. Wer eine Vereinsverwaltungssoftware nutzt, kann sich die Datenerfassung erheblich erleichtern.

Alle Informationen zur LSB-Bestandserhebung 2021 und zur Vereinsverwaltungssoftware

Direkt zur Online-Bestandserhebung

Vereine, die ihre Bestandserhebung an den NWJV bisher noch nicht abgegeben haben, sollten dies ebenfalls umgehend erledigen. Da ab 1. März 2021 die Beitragsmarken für das laufende Jahr in den Judopässen eingeklebt sein müssen, ist ab diesem Termin die Teilnahme an Verbandsveranstaltungen (Gürtelprüfungen, Lehrgänge, Wettkämpfe und auch Online-Veranstaltungen) ohne gültige Beitragsmarke im Judopass nicht mehr möglich.

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