Kampfsport mit festem Partner auf Sportanlagen erlaubt

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Änderung der Coronaschutzverordnung

In der ab 22.02.2021 geltenden Coronaschutzverordnung gibt es Änderungen für den Sport.

Danach ist Kampfsporttraining mit einem festen Partner auf Sportanlagen unter freiem Himmel ab Montag wieder erlaubt. Die Anleitung durch einen Trainer ist dabei jedoch nicht zulässig. Zwischen den sich so bildenden Paaren ist ein Sicherheitsabstand von 5 Metern einzuhalten.

Hier der entsprechende Punkt der Coronaschutzverordnung:

„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.“

  
Informationen des Landessportbundes NRW
Coronaschutzverordnung (in der ab 22.02.2021 gültigen Version)