Einzelansicht

Informationen zur Teilnahme an Maßnahmen im Ausland und in NRW

Erstellt von NWJV | |   Startseite

Bekanntgabe des NWJV-Präsidiums

Aus aktuellem Anlass gibt das Präsidium des NWJV die folgenden Regelungen zur Teilnahme an Maßnahmen im Ausland und in NRW bekannt.


Teilnahme an Maßnahmen im Ausland

Bei der Teilnahme an einer Maßnahme im Ausland dürfen die teilnehmenden Athletinnen und Athleten erst zwei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung oder nach einem negativen Corona-Test wieder am Stützpunkttraining des NWJV teilnehmen.

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass Auslandsmaßnahmen beim NWJV angemeldet werden müssen.


Teilnahme an Maßnahmen in NRW

Auf Landesebene werden Turniere derzeit nur mit einem ausgewählten Teilnehmerkreis durchgeführt (Einladungsturniere).

Dezentrale Maßnahmen können in den Kreisen des NWJV durchgeführt werden.


Oberste Priorität hat weiterhin die Gesundheit unserer Sportler, und damit auch die Umsetzung der gängigen Verhaltensregeln und Hygienekonzepte.

Zurück